Bei Vorlage einer Verordnung übernehmen die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen die Kosten der Behandlung für Sie. Bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr kommen die gesetzlichen Krankenkassen komplett für die Behandlungskosten auf. Patienten ab dem 18. Lebensjahr sind grundsätzlich zuzahlungspflichtig (ausgenommen sind Erwachsene, die von der Zuzahlung befreit sind). Die Zuzahlung besteht pauschal aus 10.- € Verordnungsgebühr sowie zusätzlich 10 % des Verordnungswertes. Wir als Heilmittelerbringer sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Zuzahlungen im Verlauf der Behandlung vom Patienten einzuziehen. Wir haben dadurch keine Mehreinnahmen, lediglich einen bürokratischen Mehraufwand.
Wo erhalten Sie eine Verordnung für Logopädie, Ergo- oder Physiotherapie? Jeder Arzt darf eine medizinisch indizierte Verordnung für Logopädie, Ergo- und Physiotherapie ausstellen. (Allgemeinärzte, Kinder- und Jugendärzte, Kinder- und Jugenpsychiater, HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Phoniater, Neurologen, Psychiater, Kieferorthopäden, Zahnärzte sowie Kliniken (Abteilung für Neurologie, Phoniatrie und Pädaudiologie, Kiefer- und Zahnklinik)
Unser Gerätetraining findet nur unter Aufsicht unserer Physiotherapeuten statt, um ein qualitatives Training zu gewährleisten.
Medizinisches Gerätetraining kann vom Arzt verordnet werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit als Selbstzahler an dem Training teilzunehmen.