In der Praxis bieten wir Therapien zu Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen bei Kindern und Erwachsenen an.
Wir legen sehr viel Wert darauf, unser Fachwissen durch Fortbildungen zu vertiefen, um Menschen mit Sprach- und Schluckstörungen nach dem aktuellsten Stand der Forschung zu behandeln.
Die Zusammenarbeit mit Ärzten, behandelnden Therapeuten und Institutionen wie Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Sondereinrichtungen usw. spielt dabei ebenfalls eine bedeutende Rolle.
Sprachtherapeutische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind in den Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Heilmittel aufgeführt. Hat der Arzt die Notwendigkeit einer sprachtherapeutischen / logopädischen Therapie festgestellt und eine Heilmittelverordnung ausgestellt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlungen.
Wo erhalten Sie eine Verordnung für sprachtherapeutische / logopädische Behandlungen?
Jeder Arzt darf eine medizinisch indizierte Verordnung für Sprachtherapie / Logopädie ausstellen. (Allgemeinärzte, Kinder- und Jugendärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Phoniater, Neurologen, Psychiater, Kieferorthopäden, Zahnärzte sowie Kliniken (Abteilung für Neurologie, Phoniatrie und Pädaudiologie, Kiefer- und Zahnklinik)
Hausbesuch: Neben den Therapien in den Praxisräumen führen wir auch Hausbesuche durch. Wenn Sie aus medizinischen und/oder sozialen Gründen nicht in die Praxis kommen können, wird die Therapie je nach Bedarf in Alten- / Pflegeheimen oder als Hausbesuch durchgeführt.